AGB's - Immobilien & Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Immobilien (AGB´s)

Provision
Im Falle eines Kaufabschlusses zahlt der Käufer an die Firma Reinhold Riel Immobilien, Westerland, eine Provision in Höhe von 5,95% (inkl. MWSt.) des Kaufpreises.
Nebenkosten
Die 3,5%-ige Grunderwerbssteuer ist vom Käufer zu zahlen, ebenso die Gerichts- und Notarkosten in Höhe von ca. 1%.
Besichtigung
Eine Besichtigung ist nach vorheriger Absprache mit unserem Büro jederzeit möglich.
Allgemein
Alle hier dargestellten Angebote erfolgen freibleibend nach Angaben des Verkäufers. Ein Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten.

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen.

Die angegebene Courtage zahlen Sie nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir beim Vertragsabschluß nicht mitwirken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vermietung (AGB´s)

Reinhold Riel Immobilien – nachstehend RRI genannt - schließt diesen Vertrag im Namen und in Vollmacht des Eigentümers ab. RRI selbst ist also nur Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Mieter geltend zu machen.
An- und Abreise
Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise muss das Objekt bis 10.00 Uhr geräumt sein.
Schlüsselübergabe
Geschäftszeiten: Montag bis Samstag 9.00 Uhr bis 18.30 Uhr und Sonntag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (vom 31.03. bis 31.10. )
Die Schlüsselübergabe erfolgt im Büro RRI nur nach kompletter Zahlung der Miete. Bei Abreise sind alle Schlüssel wieder im Büro RRI abzugeben! Außerhalb der Geschäftszeit erfolgt die Schlüsselausgabe gegen Eingabe der Kunden-Nr. aus dem Schlüssel-Safe am Büro. Bitte klären Sie evtl. Fragen hinsichtlich der Schlüsselübergabe während der Geschäftszeiten.

Allgemeines
Buchungen unter 1 Woche sind nur nach Rücksprache oder kurzfristig möglich.
Haftung
RRI stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich nach Einzug eventuelle Schäden an RRI zu melden. Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter; vorstehende Schäden sind sofort zu melden.
Haustiere
Haustiere dürfen nur mit Erlaubnis von RRI gegen Aufpreis gemäß Preisliste (€ 5,-- / Hund / Tag) gehalten werden. Für die Endreinigung fällt ein Aufschlag von 50% an.
Gästekarten
- früher Kurkarte
RRI weist darauf hin, dass sich der Mieter bei der örtlichen Kurverwaltung / Tourismus-Service zur Zahlung der Kurtaxe melden muss. Für einige Gemeinden wird die Gästekarte von RRI ausgestellt und ist auch dort zu bezahlen.
Auszug
Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren, abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist in die Müllschlucker bzw. Mülleimer zu bringen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.
Telefon
Die Telefoneinheit wird mit € 0,20 berechnet und ist vor Abreise zu bezahlen.

Kündigung
a) Der Vermieter und RRI als dessen Vertreter können den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc. kündigen.
b) Sollte aufgrund dieser Umstände das angemietete Objekt nicht verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt einverstanden.
c) Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20% des Mietzinses) sowie, gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. RRI empfiehlt deshalb dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sofern eine anderweitige Vermietung des Objektes gelingt, hat der Mieter 10 % des ursprünglichen Mietzinses als Kostenpauschale an RRI zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu zahlen.

Die Geschäftsbedingungen und die Mietabrechnung wird durch nachstehende Unterschrift anerkannt.

Inselnews/Aktuelles
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