Allgemeine Geschäftsbedingungen - Immobilien (AGB´s)
Provision
Im Falle eines Kaufabschlusses zahlt der Käufer an die Firma Reinhold Riel Immobilien, Westerland, eine Provision in Höhe von 5,95% (inkl. MWSt.) des Kaufpreises.
Nebenkosten
Die 5%-ige Grunderwerbssteuer ist vom Käufer zu zahlen, ebenso die Gerichts- und Notarkosten in Höhe von ca. 1%.
Besichtigung
Eine Besichtigung ist nach vorheriger Absprache mit unserem Büro jederzeit möglich.
Allgemein
Alle hier dargestellten Angebote erfolgen freibleibend nach Angaben des Verkäufers.
Ein Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten.
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen.
Die angegebene Courtage zahlen Sie nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir beim Vertragsabschluß nicht mitwirken.
Gerichtsstand ist Niebüll.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vermietung (AGB´s)
RRI schließt diesen Vertrag im Namen und in Vollmacht des Eigentümers ab. RRI selbst ist also Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Mieter geltend zu machen.
An- und Abreise
Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise muss das Objekt bis 10.00 Uhr geräumt sein.
Schlüsselübergabe
Geschäftszeiten: Montag bis Samstag 09.00 bis 18.30 Uhr, Sonntag 14.00 bis 18.00 Uhr (01.04. bis 31.10.). Die Schlüsselübergabe erfolgt im Büro RRI nur nach kompletter Zahlung der Miete und Kurabgabe. Bei Anreise am Sonn- oder Feiertag (01.11. bis 31.03.) wird ein Schlüssel per Post zugesandt. Außerhalb der Geschäftszeit erfolgt die Schlüsselausgabe gegen Eingabe der Kunden-Nr. aus dem Schlüssel-Safe am Büro. Bitte klären Sie Fragen hinsichtlich der Schlüsselübergabe während der Geschäftszeiten. Bei Abreise sind alle Schlüssel wieder im Büro RRI abzugeben!
Allgemeines
Buchungen unter 1 Woche sind nur nach Rücksprache oder kurzfristig möglich.
Haftung
RRI stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich nach Einzug eventuelle Schäden und Reklamationen an RRI zu melden. Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Für Schäden und daraus zu vertretene Mietausfälle, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter; vorstehende Schäden sind sofort zu melden.
Haustiere
Haustiere dürfen nur nach Anmeldung bei RRI gegen Aufpreis von E 10,- pro Tier und Übernachtung gehalten werden. Der Endreinigungspreis erhöht sich um 50%. Kampfhunde sind generell nicht gestattet. Mieter haften für Schäden, die durch Tiere verursacht werden.
Gepäck
Kofferzustellung ins Apartment, E 3,-/Gepäckstück und Strecke. Das Neue Kurzentrum ist kostenfrei! Bei Sonntagsanreisen ist die Kofferzustellung erst am Montag möglich! Eine Gepäckunterstellung im Büro RRI ist nicht möglich.
Wäsche
Alle Ferienobjekte werden generell ohne Wäsche vermietet. Leihwäsche kann extra gebucht werden. Ein Wäschepaket inklusive Betten beziehen kostet pro Person E 25,-. Das Paket enthält 1 Bettbezug, 1 Kissenbezug, 1 Laken, 4 Frottierhandtücher,
1 Geschirrtuch, 1 Duschvorlage.
Buchungsgebühr
Pro Vertrag wird eine einmalige Gebühr von E 20,- berechnet.
Gästekarten - früher Kurkarte
Die Gästekarte wird von RRI ausgestellt und ist auch bei RRI zu bezahlen.
Auszug
Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren, abzustellen und zu öffnen.
Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist in die Müllschlucker bzw. Mülleimer zu bringen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.
Telefon
Die Telefoneinheit wird mit € 0,20 berechnet und ist vor Abreise zu bezahlen.
Kinderbetten
Kinderbetten ohne Bettzeug und Matratze sowie Kinderhochstühle, sofern verfügbar, sind extra zu bestellen.
Einmalige Zustellungsgebühr E 10,-.
Nebenkosten
Die Übernachtungspreise verstehen sich inklusive Nebenkosten (Strom, Wasser und Heizung). Hinzu kommen die Buchungsgebühr, Telefonverbrauchskosten, Endreinigungskosten sowie Leihgebühr für extra bestellte Wäsche.
Zahlung
Nach Vertragsabschluß 1/3 Anzahlung, Restzahlung 14 Tage vor Anreise. Bei kurzfristiger Buchung Zahlung in bar oder per EC-Karte vor Ort.
Preise
Die Mietpreise sind je nach Ausstattung und Lage unterschiedlich, verbindlich sind die auf dem Mietvertrag ausgedruckten Preise! Das gleiche gilt für die Höhe der Endreinigungsgebühr. Alle Preise im Preisteil sind in Euro und ohne Gewähr.
Grundrisse
Wir übernehmen keine Gewähr für das Vorhandensein eingezeichneter Möbel, es handelt sich lediglich um Beispiele. Abweichungen sind möglich! Die Abbildungen sind nicht maßstabsgerecht.
Wohnungsgrößen
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung, insbesondere für die im Angebot genannten m2-Zahlen. Die angegebenen Nutzflächen sind die realen Nutzflächen entlang den Fußleisten eines jeden Raumes gemessen. Sie sind nicht, wie bei der Berechnung nach DIN, durch Dachschrägen und dergleichen gemindert, sonder erfassen die gesamte, tatsächlich vorhandene Fußbodenfläche (sog. Sylter Maß).
Besonderheiten
In der Reisezeit A kann es durch Renovierungsarbeiten in unseren Anlagen und Apartments zu Baulärm kommen.
Kündigung
a) Der Vermieter und RRI als dessen Vertreter können den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc. kündigen.
b) Sollte aufgrund dieser Umstände das angemietete Objekt nicht verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt einverstanden.
c)Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er
durch einen in seiner Person liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20% des Mietzinses) so wie, gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes anrechnen lassen.
Der Mieter muss also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. RRI empfiehlt deshalb dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Sofern eine anderweitige Vermietung des Objektes gelingt, hat der Mieter 10 % des ursprünglichen Mietzinses als Kostenpauschale an RRI zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu zahlen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Inselnews/Aktuelles
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